1. Wichtig

Ein Investment in einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder ein damit verbundenes Produkt sollte nur nach Prüfung der aktuellen aufsichtsrechtlichen Dokumente erfolgen.

Die Prospekte, KIDs (Key Investor Documents), KIIDs (Key Investor Information Documents) und Jahresberichte aller OGAW, die von der Autorité des Marchés Financiers (französische Finanzmarktaufsichtsbehörde oder AMF), der Commission de Surveillance du Secteur Financier (luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde oder CSSF) und der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen wurden, sind auf der jeweiligen Fondswebseite verfügbar.

Die übrigen aufsichtsrechtlichen Dokumente sind auf Anfrage bei Carmignac, 24 place Vendôme, 75001 Paris, Frankreich, erhältlich.

Die Anlage in Finanzprodukte ist mit Risiken verbunden. Der Wert eines Anteils an einer SICAV, FCP , ICAV oder eines Anteils an einer OEIC spiegelt den Wert der im Portfolio gehaltenen Wertpapiere und Vermögenswerte wider und ist Marktschwankungen unterworfen.

Die Anleger können ihr Kapital teilweise oder ganz verlieren, da das Kapital der Fonds nicht garantiert ist.

2. Referenzindikatoren

  • Preisnotierungen: Die Daten zu den Referenzindikatoren werden von Dritten zur Verfügung gestellt, die die alleinigen Eigentümer dieser Daten sind. Der veröffentlichte Index gibt den Schlusskurs wieder.

  • Bis zum 31. Dezember 2012 wurden die Aktienindizes der Referenzindikatoren ex-Dividende berechnet. Seit dem 1. Januar 2013 werden sie mit reinvestierten Nettodividenden berechnet und ihre Wertentwicklung wird nach der Verkettungsmethode dargestellt.

3. Richtlinien für die beste Auswahl

Alle Wertpapierdienstleister sind verpflichtet, bei der Ausführung von Aufträgen, die sich aus Anlageentscheidungen für die Portfolios ergeben, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln.

Gleichwohl bleibt Carmignac für die bestmögliche Ausführung bestimmter unmittelbar am Markt getätigter Transaktionen verantwortlich.

Carmignac bleibt jedoch für die bestmögliche Ausführung bei der Abwicklung bestimmter direkt am Markt getätigter Geschäfte verantwortlich.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften hat Carmignac Richtlinien für die Auftragsausführung eingeführt, die bei der Ausführung von Kundenaufträgen das bestmögliche Ergebnis gewährleisten sollen. Die Richtlinien zur Ausführung von Aufträgen sehen insbesondere vor, dass die Aufträge erfasst sowie unter Berücksichtigung der Marktbedingungen zügig und genau bearbeitet werden.

Diese Richtlinien der Auftragsausführung beruhen auf:

  • einem standardisierten Auswahlverfahren für Finanzintermediäre und Gegenparteien
  • einem Auswahlverfahren der Ausführungsorte
  • ein Überwachungsverfahren zur Anwendung der festgelegten Richtlinien, das auf der Analyse der tatsächlichen Transaktionen beruht.
  • einer formalisierten Governance ("Broker Committee").

Carmignacs Auswahlverfahren für Intermediäre berücksichtigt verschiedene Kriterien, die die beste Ausführung von Börsenaufträgen garantieren.

Die angewandten Kriterien sind sowohl quantitativ als auch qualitativ. Sie hängen von den Märkten ab, für die die Intermediäre Dienstleistungen erbringen, und zwar sowohl in Bezug auf das geografische Gebiet (globale, paneuropäische oder lokale Intermediäre) als auch in Bezug auf die gehandelten Finanzinstrumente (Intermediäre, die auf Aktien-, Zins-, Wandel- oder Derivatemärkte spezialisiert sind).

Jedes Analysekriterium wird einer Bewertung unterzogen, der ein Gewichtungskoeffizient zugewiesen wird, so dass ein Gesamtrating vergeben werden kann, das anschließend eine Rangfolge aller untersuchten Intermediäre ermöglicht. Die Methodik zur Berechnung des Votums (Gewichtungen/Kriterien) wird regelmäßig vom Trading Desk überprüft und dem Brokerausschuss zur Genehmigung vorgelegt.

Die Kontakte mit neuen Dienstleistern, die vom Trading Desk gesteuert und von einem eigens dafür eingerichteten operativen Ausschuss "Due Diligence" überwacht werden, sind ebenfalls Gegenstand einer besonderen Überprüfung durch den Maklerausschuss.

Die endgültige Liste der bewerteten Intermediäre/Gegenparteien unterliegt der Validierung/Überprüfung durch den Maklerausschuss, der die "Ruhendstellung" oder "Beendigung von Beziehungen" feststellt.

Die Analysekriterien umfassen vor allem:

  • die Qualität der Ausführung: Vermittlungskosten, geografische Abdeckung, Algorithmen, Status als systemischer Internalisierer, Marktzugang usw;
  • die Qualität der Dienstleistung: Berichterstattung, Zugänglichkeit der Informationen, ihre Relevanz und Zuverlässigkeit, Weiterverfolgung der Aufträge, zur Verfügung gestellte Instrumente (FIX, RCCA, Algorithmen, BTCA usw.), Verfügbarkeit und Proaktivität der Gesprächspartner, Teams, Kontinuität;
  • Qualität der Abwicklung: Das Middle Office entscheidet über die Qualität der Abwicklungsaufträge unserer verschiedenen Gegenparteien.

Die Ratings der Intermediäre werden zweimal im Jahr aktualisiert. Auf dieser Grundlage wird auch die Liste der ausgewählten Intermediäre zweimal im Jahr überprüft.

Die oben beschriebene Zusammenfassung unserer Auswahkriterien wird bei jeder Änderung aktualisiert. Sie kann auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.

4. Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten

Carmignac ergreift sämtliche Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, die bei der Erbringung von Anlage- oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen oder bei der Fondsverwaltung auftreten können.

Carmignac verfügt gemäß den geltenden Vorschriften über eine Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten (in Englisch). Diese Richtlinie wird des Größe, der Organisation, des Art, der Bedeutung und der Vielschichtigkeit der Geschäftstätigkeit von Carmignac gerecht. Sie umfasst Verfahren und Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten, um den Vorrang der Kundeninteressen und die Wahrung der Marktintegrität zu gewährleisten.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften führt und pflegt Carmignac ein Register, in dem die Fälle aufgeführt werden, in denen es zu einem Interessenkonflikt kam oder kommen könnte.
Sofern die von Carmignac für die Handhabung von Interessenkonflikten getroffenen organisatorischen beziehungsweise administrativen Maßnahmen nicht ausreichen, um mit hinreichender Sicherheit die Gefahr einer Schädigung der Anlegerinteressen zu vermeiden, hat die Gesellschaft die Anleger unmissverständlich über die allgemeine Art und/oder die Ursache dieser Interessenkonflikte zu unterrichten.
Es wurde ein Verzeichnis der Interessenkonflikte erstellt, in dem die Umstände aufgeführt sind, die zu einem Interessenkonflikt führen oder führen können. Diese Aufstellung ermöglicht es Carmignac, Interessenkonflikte, die bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen zwischen ihren eigenen Interessen und denen ihrer Kunden oder zwischen den Interessen mehrerer Kunden auftreten können, zu erkennen und gegebenenfalls angemessen zu regeln.
Dies beinhaltet die Identifizierung und Überwachung der folgenden Punkte:

  • die Beteiligung eines Mitarbeiters an einer oder mehreren von der Verwaltungsgesellschaft angebotenen Wertpapierdienstleistungen
  • die Trennung von Tätigkeiten, die zu potenziellen Konflikten führen können (z. B. eigene Tätigkeiten und Tätigkeiten im Auftrag Dritter)
  • die Weitergabe von vertraulichen oder privilegierten Informationen innerhalb der Verwaltungsgesellschaft
  • externe Geschäftsinteressen, die von Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft auf persönlicher Basis oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gehalten werden
  • Provisionen, die im Zusammenhang mit den von der Verwaltungsgesellschaft oder für ihre Rechnung erbrachten Dienstleistungen oder Tätigkeiten gezahlt oder erhalten werden
  • die Art und Weise, in der die Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzprodukten vergütet werden
  • Vorteile oder Geschenke, die die Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten können
  • mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Auswahl von Vermittlern und Dienstleistern
  • das Management von Zwischenfällen zum Schutz des Vorrangs der Interessen des Kunden
  • die persönlichen Kontobewegungen der Mitarbeiter
  • die Gewährung von Geschenken an und/oder die Annahme von Geschenken von Kunden und Dienstleistern.

5. Zusammenfassung der Anlegerrechte

Diese Zusammenfassung wurde im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1156 erstellt und erhebt nicht den Anspruch, eine vollständige Liste der Anlegerrechte zu sein. Weitere Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt, dem Basisinformationsblatt, der Satzung und/oder dem Verwaltungsreglement (nachstehend als "rechtliche Unterlagen des Fonds" bezeichnet) des jeweiligen Fonds zu entnehmen. (Der Begriff "Fonds" wird hier im weitesten Sinne als jeder Organismus für gemeinsame Anlagen definiert, für den Carmignac Gestion oder Carmignac Gestion Luxemburg die Verwaltungsgesellschaft ist)

5.a. Recht auf Informationen über die Anlagen

Die Anleger haben das Recht, die folgenden Informationen über den Fonds zu erhalten:

  • das Basisinformationsdokument
  • die wesentlichen Anleger informationen(auch KID, KIID oder WAI genannt, nachfolgend KID)
  • den Verkaufsprospekt
  • die Jahres- und Halbjahresfinanzberichte

Der Verkaufsprospekt, das KID und die Finanzberichte des Fonds sind auf der Website oder auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Das KID muss dem Zeichner vor der Zeichnung zur Verfügung gestellt werden.

5.b. Recht auf Rücknahme von Anlagen

Rücknahmen erfolgen unter den Bedingungen und nach den Verfahren, die im Prospekt festgelegt sind. Das Rücknahmerecht ist an die Bedingung geknüpft, dass alle Dokumente vorgelegt werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten.

5.c. Bearbeitung von Kundenbeschwerden

Carmignac hat ein operatives Verfahren zur schnellen und effizienten Bearbeitung von Kundenbeschwerden eingeführt und unterhält dieses. Jede Beschwerde kann per E-Mail an complaints@carmignac.com oder per Post an die Compliance-Abteilung gerichtet werden:

  • CARMIGNAC GESTION, 24 place Vendôme Paris, Frankreich, für französische Anleger; oder
  • Carmignac UK Ltd, 2 Carlton House Terrace, London, SW1y 5AF für britische Anleger; oder an
  • Carmignac Gestion Luxembourg, City Link, 7, rue de la Chapelle - L-1325 Luxemburg für alle anderen Anleger.

Carmignac bestätigt den Eingang der Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach deren Eingang, es sei denn, der Kunde hat in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten.

In Frankreich erhalt der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde bei Carmignac eine Antwort, es sei denn, es liegen hinreichend begründete außergewöhnliche Umstände vor. Bei anhaltenden Streitigkeiten kann sich der Kunde an einen Vermittler wenden, z. B. an den Ombudsmann der AMF. Die Adresse des Ombudsmannes der AMF lautet: Autorité des Marchés Financiers, The AMF Ombudsman, 17 place de la Bourse, 75082 PARIS CEDEX 02, FRANCE. Das AMF-Schlichtungsantragsformular und die Schlichtungscharta sind online verfügbar unter www.amf-france.org.

In Luxemburg, im Falle eines Streitfalls:

  • Carmignac antwortet innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde. Sollte keine Antwort innerhalb dieser Frist erfolgen, kann sich der Beschwerdeführer direkt an die zuständige Behörde wenden:
  • Entweder per Post an die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), L-2991 Luxemburg;
  • oder per E-Mail an direction@cssf.lu. Um die Einreichung eines Beschwerdeantrags zu erleichtern, veröffentlicht die CSSF ein Antragsformular auf ihrer Website unter www.cssf.lu.
  • Erhält der Beschwerdeführer gar keine Antwort oder keine zufriedenstellende Antowort innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist, kann er seinen Antrag innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem er seinen Beschwerdeantrag bei dem Finanzinstitut gemäß der CSSF-Verordnung 16-07 eingereicht hat, bei der CSSF selbst einreichen.

Britische Anleger, die eine Beschwerde bei Carmignac UK Ltd. einreichen, erhalten innerhalb von 8 Wochen eine endgültige Antwort. Wenn ein Beschwerdeführer die endgültige Antwort nicht akzeptiert und er als berechtigter Beschwerdeführer gilt, kann er seine Beschwerde innerhalb von sechs Monaten per Post oder telefonisch an den Financial Ombudsman Service, Exchange Tower, London E14 9SR oder 0800 023 4567 richten.

Weitere Einzelheiten zur Berechtigung derInanspruchnahme dieses Dienstes werden in der entgültigen Antwort von Carmignac UK Ltd in bereitgestellt.
5.d. Grenzüberschreitende Beschwerde

Alternativ können Sie FIN-NET für grenzüberschreitende Beschwerden nutzen, wenn Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums leben, eine Beschwerde gegen einen Finanzdienstleister in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums einreichen möchten, Beschwerde eingereicht haben, mit dem Ergebnis jedoch nicht zufrieden sind und erfahren wollen, welche außergerichtliche Stelle den Streit beilegen könnte.

Um eine Beschwerde an ein Mitglied des FIN-NET-Netzes zu richten, können Sie sich direkt an ein FIN-NET-Mitglied wenden und um Beratung bitten. Klicken Sie [hier](FIN-NET-Mitglieder Land für Land - Europäische Kommission (europa.eu) "FIN-NET-Mitglieder Land für Land - Europäische Kommission (europa.eu)"), um die Kontaktdaten aller Mitglieder in den einzelnen Ländern zu erfahren.

Abschließens liegt es Ihnen frei, rechtliche Schritte einzuleiten.

5.e. Wenn Sie Anteile an einem Investmentfonds halten (FCP)

Die Rechte der Miteigentümer werden durch Anteile repräsentiert, wobei jeder Anteil demselben Bruchteil des Fondsvermögens entspricht. Jeder Anteilsinhaber hat ein Miteigentumsrecht an den Vermögenswerten des Fonds, das der Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile entspricht.

5.f. Wenn Sie Anteile an einer SICAV/ICAV/OEIC halten

Sie sind berechtigt, zu Aktionärsversammlungen eingeladen zu werden, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten daran teilzunehmen und dort abzustimmen.

6. Hinweis zu Solvency II

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie Nr. 2004-07 der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) ergeben, setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass Carmignac nach einer Frist von mindestens 48 Stunden ab der letzten Veröffentlichung des Nettoinventarwerts die Zusammensetzung des Portfolios seiner Fonds mitteilen kann, um den Bedürfnissen professioneller Anleger Rechnung zu tragen, die den Anforderungen der Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II) unterliegen. Die in diesem Rahmen mitgeteilten Informationen sind streng vertraulich und dürfen ausschließlich für die Berechnung der Kapitalanforderungen verwendet werden. Sie dürfen unter keinen Umständen zu verbotenen Praktiken wie "Market Timing" oder "Late Trading" durch Anteilinhaber führen, die Kenntnis von diesen Informationen haben.

7. Nebenverwahrer-Liste

In bestimmten Ländern delegieren Verwahrer die Verwahrfunktion:

8. Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von Carmignac Gestion wurde vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt. Die Bestimmungen der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss überprüft und an den sich ändernden rechtlichen Rahmen angepasst. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie die Vergütung und die Leistungen berechnet werden. Ein Exemplar der Richtlinie ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

Die Vergütungspolitik von Carmignac UK Ltd wurde vom Verwaltungsrat genehmigt. Die Bestimmungen der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss überprüft und an die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vergütungspolitik enthält eine Erläuterung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden.

Weitere Informationen zum Vergütungs- und Nominierungsausschuss finden Sie unter: Unternehmensführung

9. Research-Rechnungskonto (Research Payment Account, RPA) – Selbstauskunft

Bitte klicken Sie hier, um auf das Formular zur Offenlegung des Research-Rechnungskontos(Research Payment Account, RPA) – Selbstauskunft zu gelangen.

10. Liste der Teilfonds und Anteilsklassen

Die aktuellen Informationen über die aktuellen Anteilsklassen sind auf der Website von Carmignac www.carmignac.com oder am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

11. Marktsondierung

Für alle Anfragen im Zusammenhang mit Marktsondierungen senden Sie bitte eine E-Mail an marketsounding@carmignac.com. Die Abteilung für Compliance und interne Kontrollen ("Compliance") wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Bitte wenden Sie sich nicht direkt an einen Mitarbeiter von Carmignac, bevor Sie sich mit Compliance in Verbindung gesetzt haben.

12. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

SFDR EU 2019/2088 ARTIKEL 4 - Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Carmignac Gestion bestätigt als Finanzmarktteilnehmer, dass es im Rahmen seiner Tätigkeit und der Verwaltung von Finanzprodukten die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) bei der Anlageentscheidung berücksichtigt. Wir sind der Ansicht, dass die Überwachung und Priorisierung sowohl der Auswirkungen von Umwelt- und Sozialfragen auf Investitionsentscheidungen als auch der Auswirkungen dieser Investitionen auf Umwelt- und Sozialfragen zu unseren Zielen und unserer Pflicht als verantwortungsbewusster Investor gehört.
Die vollständige Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.

Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen - gemäß SFDR EU 2019/2088 ARTIKEL 10
Für relevante Fonds hat Carmignac spezifische Offenlegungsdokumente pro Fonds herausgegeben, je nachdem, ob sie ökologische oder soziale Merkmale fördern ("Artikel 8"-Fonds) oder nachhaltige Investitionen zum Ziel haben ("Artikel 9"-Fonds).

13. Swing Pricing Politik

15. Einrichtungen, die Anlegern gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65 / EG zur Verfügung gestellt werden

CARMIGNAC GESTION
24, place Vendôme - F - 75001 Paris
Tel.: (+33) 01 42 86 53 35
Von der AMF zugelassene Portfolioverwaltungsgesellschaft.
SA mit einem Kapital von 13 500 000 € - RCS Paris B 349 501 676.

CARMIGNAC GESTION LUXEMBURG
City Link - 7, rue de la Chapelle - L - 1325 Luxemburg.
Tel.: (+352) 46 70 60 1
Tochterunternehmen von Carmignac Gestion
Von der CSSF zugelassene Verwaltungsgesellschaft für Investmentfonds.
SA mit einem Kapital von 23 000 000 € - RCS Luxembourg B67549

Rechtliche Hinweise

Die hier dargestellten Informationen stellen weder einen Vertragsbestandteil noch eine Anlageberatung dar. Diese Informationen können unvollständig sein und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertverläufe zu. Für bestimmte Personen oder Länder kann der Zugang zu den Fonds beschränkt sein. Sie dürfen insbesondere weder direkt noch indirekt einer „US-Person“ wie in der US-amerikanischen „S Regulation“ und/oder im FATCA definiert bzw. für Rechnung einer solchen US-Person angeboten oder verkauft werden. Die Fonds sind ist mit einem Kapitalverlustrisiko verbunden. Die Risiken und Kosten sind in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) / im Kundeninformationsdokument (KID) beschrieben. Die Prospekte, WAI / KID und Jahresberichte der Fonds stehen auf dieser Website zur Verfügung und sind auf Anforderung bei der Verwaltungsgesellschaft bzw. in Österreich bei der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG OE 01980533/ Produktmanagement Wertpapiere, Petersplatz 7, 1010 Wien, erhältlich. Die Wesentlichen Anlegerinformationen / die Kundeninformationsdokumente sind dem Zeichner vor der Zeichnung auszuhändigen.