Sehr geehrter Anteilsinhaber,
wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Es ist uns eine Ehre, Sie zu den Anteilsinhabern von „Carmignac Portfolio“ (die „Gesellschaft“) zählen zu dürfen.
Dieses Dokument ist wichtig und erfordert Ihre Aufmerksamkeit. Da Sie in einem der nachstehend genannten Teilfonds von Carmignac Portfolio (jeweils der „Teilfonds“) investiert sind, ist diese Mitteilung relevant für Sie.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater.
Der Anbieter der Referenzindikatoren des Carmignac Portfolio Grande Europe und des Carmignac Portfolio Patrimoine Europe wird aus wirtschaftlichen Gründen durch MSCI Limited („MSCI“) ersetzt. Diese Teilfonds verwendeten zuvor Referenzindikatoren von STOXX Ltd („STOXX“).
Die neuen Referenzindikatoren von MSCI wurden sorgfältig ausgewählt und sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Carmignac Portfolio Grande Europe | STOXX Europe 600 NR Index | MSCI Europe NR Index |
Carmignac Portfolio Patrimoine Europe | 40% STOXX Europe 600 NR Index, 40% ICE BofA All Maturity All Euro Government Index, 20% €STR Capitalized Index | 40% MSCI Europe NR Index, 40% ICE BofA All Maturity All Euro Government Index, 20% €STR Capitalized Index |
Der STOXX 600 Europe und der MSCI Europe NR sind weitgehend identisch. In den letzten fünf Jahren erzielten sie eine nahezu identische Performance, die Korrelation zwischen beiden beträgt 99,9% und auch die Ländergewichtungen sind sehr ähnlich.
Wir sind daher der Ansicht, dass die Referenzindikatoren von MSCI eine gute Alternative zu den bestehenden Referenzindikatoren von STOXX darstellen und sich keine wesentlichen Auswirkungen für Anleger ergeben.
Die oben genannte Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die täglichen Fristen für den Eingang von Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträgen, die zum Nettoinventarwert eines bestimmten Bewertungstags ausgeführt werden sollen („Annahmefristen“), werden für den „Carmignac Portfolio Asia Discovery“ geändert.
Die Anträge müssen täglich vor 13.30 Uhr MEZ statt vor 18.00 Uhr MEZ am Tag vor dem Bewertungstag eingehen. Diese Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass der geografische Schwerpunkt der angepassten Anlagestrategie des Teilfonds in Asien liegt, wo die Märkte früher schließen als in Europa.
Die oben genannte Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Eine Überprüfung der verfügbaren Anteilsklassen der Teilfonds hat ergeben, dass das Vermögen einiger Anteilsklassen auf ein Niveau gesunken ist, das keine wirtschaftlich effiziente Anlageverwaltung mehr ermöglicht. Daher werden die folgenden Anteilsklassen aufgelöst und die Anlagen in diesen Anteilen werden anschließend in entsprechende andere Anteile des jeweiligen Teilfonds umgetauscht.
Anleger sollten beachten, dass die Referenzwährung, die Währungsabsicherung, die Ausschüttungsart oder die Gebühren der umzutauschenden Anteile von denen der zu erhaltenden Anteile abweichen können, wie in der Spalte „Auswirkungen für Anleger“ unten angegeben. Die Anlagestrategie bleibt hiervon unberührt.
Carmignac Portfolio Climate Transition | FW EUR Acc (LU1623762090) | F EUR Acc (LU0992629237) | Geringere Verwaltungsgebühren, aber mit erfolgsabhängiger Provision |
Carmignac Portfolio Emergents* | A CHF Acc Hdg (LU1299303062) | F CHF Acc (LU0992626563) | Geringere Verwaltungsgebühren; keine Währungsabsicherung |
Carmignac Portfolio Asia Discovery | F USD Acc Hdg (LU0992630169) | F EUR Acc (LU0992629740) | EUR- statt USD- Währungsabsicherung |
Carmignac Portfolio Emerging Patrimoine | F USD Acc Hdg (LU0992632025) | F EUR Acc (LU0992631647) | EUR- statt USD- Währungsabsicherung |
Carmignac Portfolio Global Bond | F USD Ydis Hdg (LU2278973172) | F USD Acc Hdg (LU0992630912) | Thesaurierung statt jährlicher Ertragsausschüttung |
Carmignac Portfolio Global Bond | Income A CHF Hdg (LU1299301876) | A CHF Acc Hdg (LU0807689822) | Thesaurierung statt monatlicher Ertragsausschüttung |
Carmignac Portfolio Grande Europe | F CHF Acc Hdg (LU0992628932) | F EUR Acc (LU0992628858) | EUR- statt CHF- Währungsabsicherung |
Carmignac Portfolio Patrimoine | F EUR Ydis (LU1792391671) | Income F EUR (LU1163533778) | Monatliche statt jährliche Ertragsausschüttung |
Carmignac Portfolio Patrimoine | F GBP Acc (LU0992627884) | F GBP acc Hdg (LU0992627967) | Abgesichert in GBP statt nicht abgesichert in GBP |
Carmignac Portfolio Patrimoine | Income A CHF Hdg (LU1163533695) | A CHF Acc (LU1299305513) | Thesaurierung statt monatlicher Ertragsausschüttung |
Die Zeichnung der umzutauschenden Anteile wird ab dem 16. Dezember 2024 ausgesetzt.
Die oben genannte Änderung tritt nach der Mitteilungsfrist von einem (1) Monat am 01.01.2025 in Kraft. Anteilsinhaber der umzutauschenden Anteile, die den Umtausch nicht akzeptieren, können ihre Anteile innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Veröffentlichung einer Mitteilung an die Anteilsinhaber gebührenfrei zurückgeben.
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die „sonstigen Gebühren“ in „Servicegebühr“ umzubenennen, da diese Bezeichnung aussagekräftiger ist und der Marktpraxis in Luxemburg besser entspricht.
Neben der Änderung der Bezeichnung wird der Verwaltungsrat zur Verbesserung der Transparenz eine ausführlichere und detailliertere Beschreibung der „Servicegebühr“ und ihrer Bestandteile in den Verkaufsprospekt aufnehmen.
Es ändert sich lediglich die Bezeichnung der Gebühr. Die Höhe der Gebühren der Teilfonds bleibt unverändert.
Die oben genannte Änderung tritt am 29. November 2024 in Kraft.
Der Verkaufsprospekt wird dahingehend geändert, dass für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft im Namen der Gesellschaft rechtliche Schritte eingeleitet hat, die zu einem finanziellen Gewinn für den/die Teilfonds geführt haben, die außerordentlichen Kosten im Zusammenhang mit diesen rechtlichen Schritten dem/den betreffenden Teilfonds unter bestimmten Umständen in Rechnung gestellt werden können.
In der neuen Beschreibung im Abschnitt „Gebühren“ wird ausgeführt, dass dem Teilfonds externe (außerordentliche) Rechtskosten in Rechnung gestellt werden können, wenn der Teilfonds eine Entschädigung aus einem Rechtsstreit erhält, in dem diese Rechtskosten entstanden sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verwaltungsgesellschaft, wenn sie die finanziellen Rechte des Teilfonds durch ein Gerichtsverfahren, eine Sammelklage oder eine andere rechtliche Maßnahme erfolgreich verteidigt hat und diese rechtliche Maßnahme zu einem finanziellen Gewinn für den/die Teilfonds geführt hat und der Verwaltungsgesellschaft angemessene außerordentliche Kosten in Form von externen Rechtskosten entstanden sind, berechtigt ist, diese außerordentlichen externen Kosten (in Höhe der angefallenen externen Rechtskosten) der Gesellschaft und/oder den betreffenden Teilfonds in Rechnung zu stellen.
Die oben genannte Änderung tritt am 29. November 2024 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Denham
Vorsitzender des Verwaltungsrats
ISINs:
Punkt 1:
A EUR Acc (LU0099161993), A CHF Acc Hdg (LU0807688931), A USD Acc Hdg (LU0807689079), A EUR Ydis (LU0807689152), E EUR Acc (LU0294249692), F EUR Acc (LU0992628858), F EUR YDis (LU2139905785), F CHF Acc Hdg (LU0992628932), FW EUR Acc (LU1623761951), FW GBP Acc (LU2206982626), FW USD Acc Hdg (LU2212178615), I EUR Acc (LU2420652633), IW EUR Acc (LU2420652807), A EUR Acc (LU1744628287), AW EUR Acc (LU1932476879), Income A EUR (LU2490324840), E EUR Acc (LU2490324683), F EUR Acc (LU1744630424), F EUR YDis (LU2369619742), FW EUR Acc (LU2490324766).
Punkt 2:
A EUR Acc (LU0336083810), A USD Acc Hdg (LU0807689582), F EUR Acc (LU0992629740), USD Acc Hdg (LU0992630169), FW EUR Acc (LU1623762256), FW GBP Acc (LU0992630086), I EUR Acc (LU2420651155), IW GBP Acc (LU2427320499).
Punkt 3:
FW EUR Acc (LU1623762090), A CHF Acc Hdg (LU1299303062), F USD Acc Hdg (LU0992630169), F USD Acc Hdg (LU0992632025), F USD Ydis Hdg (LU2278973172), Income A CHF Hdg (LU1299301876), F CHF Acc Hdg (LU0992628932), F EUR Ydis (LU1792391671), F GBP Acc (LU0992627884), Income A CHF Hdg (LU1163533695).
Punkte 4 und 5:
Alle ISINs
Punkte 1, 2, 4 und 5:
In Deutschland gelten die § 298 Abs. 2 und § 167 KAGB für diese Mitteilung nicht. Aus diesem Grund muss die Mitteilung nicht über einen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Mitteilung an Endkunden auf dem Postweg oder über andere Kommunikationsmittel entstehen, müssen von der mitteilenden Partei beglichen werden.
Punkt 3:
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB.